VfS Krefeld   

Ausbildung

Leider ist den Menschen die Fähigkeit zu Fliegen nicht von Geburt an gegeben. Voraussetzung jeder Luftsportkarriere ist daher eine möglichst solide Ausbildung! Die Rahmenbedingungen dazu, sind durch den Gesetzgeber für jede Luftsportart genau geregelt und gliedern sich (wie beim Pkw-Führerschein) in einen praktischen und einen theoretischen Ausbildungsteil. Da sich die Luftsportvereine bzw. Flugschulen trotz einheitlicher Rahmenbedingungen in vielen Punkten unterscheiden, ist es für "Newcomer" immer sinnvoll, sich genau mit dem "Ausbildungsbetrieb" auseinander zu setzten. Wichtig ist uns dabei, dass beide Seiten gut zusammen passen. Wir möchten deshalb hier einen ersten Einblick in unsere Ausbildung geben, wobei der persönliche Kontakt mit unseren Ansprechpartnern sicher sehr hilfreich ist.

Wie schon unser Name verrät, bildet der Segelflug den Schwerpunkt unseres Vereins. Die Segelflugausbildung hat daher eine zentrale Bedeutung und wir empfehlen diese immer als ersten Schritt im fliegerischen Werdegang. Das Fliegen so von der Pike auf zu erlernen bietet viele praktische Vorteile und ist zudem ein sehr kostengünstiger Weg, der alle Möglichkeiten offen lässt. Aufbauend auf der Segelfluglizenz bieten wir die Ausbildung zur Ultraleichtfluglizenz als Einstieg in die motorisierte Fliegerei. Ebenfalls können Teilabschnitte der Touringmotorsegler- und Motorflugausbildung je nach individuellen Rahmenbedingungen von uns übernommen werden.

Unser Ausbildungskonzept bzw. unsere Ausbildungsverfahren basieren auf den gesetzlichen Regelungen und berücksichtigen immer die jeweils aktuellen sicherheitstechnischen und methodischen Standards. Eine zentrale Rolle dabei spielt der Ausbidungsnachweis für die Lizenz Segelflugzeugführer. Er gibt den praktischen und theoretischen Ausbildungsverlauf detailliert vor und enthält die genaue Dokumentation der Ausbildung für den Flugschüler. Basierend darauf werden die Ausbildungsverfahren einheitlich von allen  Fluglehrern angewandt und bei Bedarf aufgrund neuer Erkenntnisse weiter verbessert. Wir stellen so unser hohes Sicherheits- und Qualitätsniveau in den von uns angebotenen Ausbildungsbereichen sicher. Zudem gewährleisten Dienstpläne der Fluglehrer, Flugleiter, Windenfahrer und Flugzeugschlepp-Piloten den ordnungsgemäßen Ausbildungsbetrieb.

Es stehen genügend erfahrene Fluglehrer ehrenamtlich (ohne weitere Ausbildungskosten) bereit. Dadurch ist eine sehr gutes Schüler/Lehrer-Verhältnis gewährleistet.

Voraussetzungen für die Ausbildung

  • Fliegerärtzliches Tauglichkeitszeugnis
  • Mindestalter 14 Jahre (bei Minderjährigen die Zustimmung beider Erziehungsberechtigter)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Teamfähigkeit und möglichst regelmäßige Teilnahme am Flugbetrieb (schon alleine der Übung wegen)

Praktische Ausbildung

Die praktische Flugausbildung findet von März bis Oktober statt. Dabei nutzen wir unsere vereinseigenen Flugzeuge und Geräte. Wie allgemein üblich startet die Ausbildung unter Anleitung der Fluglehrer im doppelsitzigen Ausbildungsflugzeug. Schrittweise übernimmt der Flugschüler immer mehr Aufgaben und Verantwortung, bis letztlich der erste Alleinflug als prägendes Ereignis jedes Fliegerlebens folgt. Nach dem Alleinflug und einigen Übungsflügen erfolgt nach und nach die Umschulung auf die einsitzigen Vereinssegelflugzeuge sowie die Vermittlung vielfältiger fliegerischer Fertigkeiten. Begleitend stehen die Fluglehrer bis zur Erteilung der Segelfluglizenz aufmerksam zur Seite.

Theoretische Ausbildung

Die Theorieausbildung findet von November bis März statt. Der Unterricht ist kostenfrei und durch moderne Technik- und Medienunterstützung alles andere als Langweilig. Dafür sorgen unsere Fluglehrer, die sich jeweils auf ihre Fächer spezialisiert haben und so sicherstellen, dass die Inhalte laufend aktualisiert und an die Vorgaben angepasst werden. Die Unterrichtsblöcke führen wir Sonntags von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr in geeigneten Unterrichtsräumen durch. Folgende sieben Fächer stehen auf dem Programm:

  • Luftrecht, Luftverkehrs- und Flugsicherheitsvorschriften
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Aerodynamik
  • Technik und allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Menschliches Leistungsvermögen

Zudem die Ausbildung im Sprechfunkverkehr (Erwerb des beschränkt gültigen Sprechfunkzeugnisses für den Flugfunkdienst) in Deutsch (BZF II) und/oder in Englisch (BZF I) mit Prüfung bei der Bundesnetzagentur.

Die Ausbildung endet nach der theoretischen mit einer praktischen Prüfung durch bzw. bei der Bezirksregierung Düsseldorf.